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Das Hygienekonzept des InnoHub

Maßnahmen und Verhaltensregeln für Präsenzveranstaltungen

Unser Ansprechpartner zum Infektions- beziehungsweise Hygieneschutz:

Christoph Becker
christoph.becker@innovation-hub.de
+49160 43 88 866

 

Gemäß der Coronaschutzverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Gummersbach wurde dieses Hygienekonzept für den Innovation Hub Bergisches RheinLand e.V. entwickelt, um Präsenzveranstaltungen durchführen zu können. Um den bestmöglichen Schutz aller Teilnehmer vor Ort zu gewährleisten, ist nachfolgendes Hygienekonzept für maximal 50 Teilnehmer in Innenräumen erarbeitet worden.

 

  1. Veranstaltungsteilnahme
    Grundlage für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen von all unseren Mitarbeitern, Referenten und Teilnehmern. Zudem ist für die Teilnahme der Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Schutzimpfung oder eine Corona-Genesung erforderlich.

    Es dürfen an jeglichen Veranstaltungen des Innovation Hub Bergisches RheinLand nur Personen ohne Atemwegssymptome teilnehmen. Sollten Sie am Tag der Veranstaltung beziehungsweise im Vorfeld Symptome verspüren (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, etc.) bitten wir von einer Veranstaltungsteilnahme abzusehen. Personen mit Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu anderen Risikogruppen bitten wir an dieser Stelle, gegebenenfalls Rücksprache mit einem Arzt zu halten. Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen.

    Die Entscheidung über die letztliche Teilnahme an der Veranstaltung trifft der Veranstalter. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anwesende, die sich nicht an das Hygienekonzept halten von der Veranstaltung auszuschließen. Für diese Entscheidung stellt der InnoHub bei jeder Veranstaltung interne Ansprechpartner vor Ort.

 

  1. Anreise
    Für die Anreise sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

  1. Vor der Veranstaltung
    Sollten mehrere Teilnehmer zeitgleich vor dem Gebäude des InnoHub eintreffen, sollen sie im Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zueinander warten. Beim Betreten der Räumlichkeiten desinfizieren sich alle Anwesenden jedes Mal die Hände.

 

  1. 3G-Nachweis
    Vor der Veranstaltung überprüfen die Mitarbeiter des InnoHub den Impf-, den Genesenen- oder den Negativtestnachweis aller Teilnehmern. Dieser muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein und darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind von der Testpflicht befreit, gleichwohl ist jedoch der Immunisierungsnachweis mit sich zu führen.

 

  1. Während der Veranstaltung
    Die Räumlichkeiten des InnoHub werden vor jeder Veranstaltung gründlich nach dem jeweiligen Reinigungsplan gereinigt. Diese Reinigung erfolgt mindestens im Rahmen der behördlichen Vorgaben.  Alle Oberflächen, mit denen Teilnehmer regelmäßig in Kontakt kommen können, werden zudem desinfiziert. Außerdem steht Desinfektionsmittel für die Teilnehmer bereit. Seife und Papierhandtücher zum Händewaschen sind in den Sanitärräumen immer ausreichend vorhanden.

    Ein regelmäßiges Belüften der Räumlichkeiten (Stoßlüften/Querlüften) wird generell zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung eventueller Unfallgefahren. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn und Ende einer Unterrichtseinheit. Verantwortlich dafür sind die Mitarbeiter des InnoHub. Ein Luftaustausch muss erfolgen. Die dafür benötigte Zeit ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und in den Schulungsablauf mit einzuplanen

    In den Räumlichkeiten entfällt nach Aufzeigen eines 3G Nachweises die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.


    Alle Teilnehmer werden eine Woche vor der Veranstaltung über die gültigen Hygiene- und Abstandsregel informiert und erhalten das Hygienekonzept. Am Veranstaltungstag können sich die Teilnehmer am Einlass über diese Maßnahmen informieren.

 

  1. Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
    Die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer oder Emailadresse) aller Anwesenden vor Ort werden dokumentiert, um im Krankheitsfall eine Rückverfolgung der Infektionsketten zu ermöglichen. Im Fall einer Infektion werden die Daten vom zuständigen Gesundheitsamt beziehungsweise der zuständigen Behörde abgefragt. Die Daten werden für vier Wochen aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet. Der InnoHub stellt sicher, dass weitere unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Daten erlangen können.

 

  1. Informationspflicht bei Verdachtsfällen
    Alle Teilnehmer sind hiermit verpflichtet, den InnoHub umgehend über eine Infizierung 14 Tage vor oder nach der Veranstaltung zu informieren. Sollte im jeweiligen Kontaktumfeld eine Infizierung oder einen Corona-Verdachtsfall geben sind die Teilnehmer ebenso verpflichtet, dies im oben genannten Zeitraum, dem Veranstalter mitzuteilen.

 

Wir bitten in dieser besonderen Situation um Verständnis. Wir wünschen allen Teilnehmern, dass Sie gesund und gut durch diese Zeit kommen!

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